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Kastenrennen-Reglement
| I.Grundrechte |
Übergeordneter Artikel:
Es wird an das Fair-Play Verhalten jedes Einzelnen appelliert!
Artikel 1 [Teilnahme]
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(1) Pro Team drei Teilnehmer, die im Vollbesitz ihrer geistigen
Fähigkeiten sind (zumindest vor dem Rennen).
(2) Teilnahme ab dem Alter von 18 Jahren!
(3) Der Teilnahme geht eine ordnungsgemäß durchgeführte Anmeldung
voraus.
(4) Anmeldungen müssen an das Team verschickt oder das
Meldeformular verwendet werden.
Artikel 2 [Sportgerät]
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(1) Der Bierkasten wird vom Veranstalter gestellt.
(2) Das Bier hat ein Alkoholgehalt von mindestens 4,8% Vol.
(3) Es wird mit einem handelsüblichen Flaschenbier á 24 x 0,33 l
angetreten.
(4) Der Bierkasten wird vom Veranstalter kurz vor Startbeginn
ausgegeben.
(5) Auf Sonderwünsche, die das Sportgerät betreffen, wird im
Regelfall nicht eingegangen.
Artikel 3 [Kostenverteilung und Finanzausgleich]
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(1) Der Unkostenbeitrag beträgt 21,00 Euro pro Team.
(2) Das Zuschauen ist kostenlos.
Artikel 4 [Kollektives Sicherheitssystem]
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Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Anzahl der
Mannschaften wird von uns begrenzt. Es ist den Veranstaltern
vorbehalten, Personen/Mannschaften von der Teilnahme
auszuschließen. Bei Ausschluß durch den Veranstalter,
besteht kein Recht auf Rückerstattung des Unkostenbeitrags.
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| II.Ahndungen |
Artikel 5 [Strafen und Unzulässigkeiten]
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(1) Wer verschüttet wird disqualifiziert.
(2) Verhalten das zur mehrmaligen Ermahnungen führt, wird vom
Streckenpersonal registriert und kann ebenfalls zum
Ausschluss vom Renngeschehen beitragen.
(3) Die In-Out-Technik (sprich die orale Entledigung von
Lebensmitteln vermischt mit Magensäure) ist zwar legitim,
bei übermäßigem praktizieren wird aber die Rennleitung sauer
und es muss mit drastischen Maßnahmen gerechnet werden.
(4) Bei Rennausschluss wird der Unkostenbeitrag nicht zurückerstattet.
Artikel 6 [Kommunikationswesen und Hoheitsrecht]
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(1) Es werden keine Streitigkeiten sowie jegliches aggressives
Verhalten vor, während und nach dem Rennen geduldet.
(2) Im Fall von Meinungsverschiedenheiten zählt das Wort des
Streckenpersonals als letzte Instanz.
Artikel 7 [Betäubungsmittel]
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Doping jeglicher Art ist verboten!
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| III.Rennverlauf |
Artikel 8 [Verkehrs- und Haushaltsregeln]
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(1) Die vorgegebene ausgeschilderte Strecke muss ordnungsgemäß
bewältigt werden.
(2) Die Rennstrecke und der Bierkasten müssen ohne fremde Hilfe
bewältigt werden (keine Hilfsmittel wie Karren, Leiterwagen,
Pferde, Saufmaschine, Becher, etc.).
(3) Der über die gesamte Wegstrecke mitgeführte Kasten Bier muss
leergetrunken und über die Ziellinie getragen werden.
(4) Zwei Stunden nach Startbeginn müssen sämtliche Teams im Ziel
sein. Teams, die danach noch auf der Strecke sind, werden
nicht gewertet.
Artikel 9 [Verkehrsverwaltung]
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Es wird wieder ein Checkpoint geben. An diesem muss den Anweisungen
des Streckenpersonals Folge geleistet werden. Erst nach Erfüllen der
Aufgabe, was die Anzahl der getrunkenen Biere betrifft, darf der
Checkpoint passiert werden.
Artikel 10 [Strafzeiten]
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Sämtliche Kronkorken und Bierflaschen müssen wieder mitgebracht
werden, bei Verlust droht eine Zeitstrafe (Flasche 5 Min.,
Deckel 1 Min.)
Artikel 11 [Organe der rechtsprechenden Gewalt]
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Den Anweisungen des Streckenpersonals muss Folge geleistet werden.
Artikel 12 [Haftung]
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(1) Bei eventueller Übelkeit haftet der Veranstalter nicht.
(2) Akzeptanz unserer AGB’s werden einer Teilnahme vorausgesetzt.
(3) Die Teilnahme ist auf eigene Gefahr!
(4) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung!
Änderungen der Regeln bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Zum Zeitpunkt des Kastenrennens gelten die Regeln, die
aktuell auf unserer Homepage nachzulesen sind.
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